Run of Spirit im Evangelischen Johannesstift in Berlin - Spandau

Allgemeine Bedingungen für die Teilnahme am Run of Spirit

§ 1 Anwendungsbereich - Geltung

(1) Der Run of Spirit wird nach den ‚Internationalen Wettkampfbestimmungen’ (IWB) des ‚Deutschen Leichtathletik - Verbandes’ (DLV) und der ‚International Association of Athletics Federations’ (IAAF), unter Aufsicht des ‚Berliner Leichtathletik - Verbandes’ (BLV) veranstaltet.

Veranstalter des Laufes ist das ‚Evangelische Johannestift’, Schönwalder Allee 26, 13587 Berlin, das DIE LAUFPARTNER, Landauer Straße 8, 14199 Berlin mit der Umsetzung bedient und die insoweit vom Veranstalter bevollmächtigt und auch zur Abgabe bindender Erklärungen im eigenen Namen ermächtigt ist.

(2) Diese Teilnahmebedingungen regeln das zwischen den Teilnehmern und dem Veranstalter zustande kommende Rechtsverhältnis (Organisationsvertrag). Sie sind gelegentlichen inhaltlichen Änderungen unterworfen. Sie sind in ihrer bei Anmeldung jeweils gültigen Fassung Bestandteil des Vertrages zwischen Veranstalter und Teilnehmer. Änderungen, die unter Berücksichtigung der berechtigten Interessen der Teilnehmer erfolgen und die vom Veranstalter im Internet oder in Schriftform bekannt gegeben werden, werden ohne weitere Vertragsbestandteile anerkannt.

(3) Sämtliche Erklärungen eines Teilnehmers gegenüber dem Veranstalter sind an die DIE LAUFPARTNER zu richten.

§ 2 Teilnahmebedingungen - Sicherheitsmaßnahmen

(1) Startberechtigt am Run of Spirit ist jeder, der das in der Veranstaltungsausschreibung vorgeschriebene Lebensalter erreicht hat und Sportgesund ist. Die Teilnahme am barrierearmen Lauf unter Verwendung anderer Sportgeräte als ausgeschrieben wurde, ist nicht gestattet. Sportgeräte, die der vorstehenden Beschreibung nicht entsprechen oder in sonstiger Weise die Sicherheit oder Gesundheit der Teilnehmer oder Besucher der Veranstaltung beeinträchtigen können, sind nur nach vorheriger ausdrücklicher Zustimmung des Veranstalters zur Teilnahme an der Veranstaltung zugelassen.

(2) Organisatorische Maßnahmen gibt der Veranstalter den Teilnehmern vor Beginn der Veranstaltung bekannt. Den Anweisungen des Veranstalters und seines entsprechend kenntlich gemachten Personals ist unbedingt Folge zu leisten. Bei Zuwiderhandlungen, die den ordnungsgemäßen Ablauf der Veranstaltung stören oder die Sicherheit der übrigen Teilnehmer gefährden können, ist der Veranstalter berechtigt, den jederzeitigen Ausschluss des Betreffenden von der Veranstaltung und / oder die Disqualifizierung auszusprechen. Rechtlich bindende Erklärungen können gegenüber den Teilnehmern nur von dem hierfür befugten Personenkreis des Veranstalters abgegeben werden. Zu diesem Personenkreis zählen auch die Angehörigen der die Veranstaltung betreuenden medizinischen Dienste, die bei entsprechenden gesundheitlichen Anzeichen zum Schutz des Teilnehmers diesem auch die Teilnahme bzw. Fortsetzung der Teilnahme an der Veranstaltung untersagen können.

§ 3 Anmeldung / Teilnehmerbeitrag / Zahlungsbedingungen / Rückerstattung

(1) Die Anmeldung kann schriftlich, gesondert bei dem Sportgeschäft DIE LAUFPARTNER oder beim ‚Evangelischen Johannesstift - Kommunikation’ anzufordernden Formular oder per Online - Anmeldung über das entsprechende ‚Web - Formular’ im Internet bei der Anbieterfirma davengo erfolgen. Anmeldungen per Telefax oder sonstige Anmeldungen per ‚electronic mail’ werden nicht angenommen.

(2) Zahlungen können per einmaliger Einzugsermächtigung oder Kreditkarte erfolgen. Bei Online - Anmeldungen per Internet kann die Zahlung nur mit Kreditkarte oder Lastschrift erfolgen. Anmeldungen ohne gleichzeitige Gutschrift bzw. Zahlungseingang des Teilnehmerbeitrages werden grundsätzlich nicht angenommen. Bei persönlicher Anmeldung während der Geschäftszeiten im Sportgeschäft DIE LAUFPARTNER oder den Geschäftsräumen vom ‚Evangelischen Johannesstift’ kann die Zahlung auch in bar geleistet werden. Außerdem kann auch eine Anmeldung am Veranstaltungstag per Barzahlung und Nachmeldegebühr erfolgen, sofern das Teilnehmerlimit noch nicht erreicht ist.

(3) Der Veranstalter versendet nur nach Erhalt der Anmeldung und Eingang des zur Abdeckung des Organisationsaufwandes erhobenen Teilnehmerbeitrages über DIE LAUFPARTNER eine Anmeldebestätigung unter Zuweisung einer vorläufigen Startnummer an den Teilnehmer. Der Veranstalter behält sich vor, einen Teilnehmer jederzeit zu disqualifizieren und / oder von der Veranstaltung auszuschließen, wenn dieser entweder bei seiner Anmeldung schuldhaft falsche Angaben zu personenbezogenen Daten, die für die Bewertung seiner sportlichen Leistung nach den o.g. sportlichen Regelwerken relevant sind, gemacht hat, er einer Sperre durch den DLV bzw. IAAF unterliegt oder der Verdacht besteht, dass der Teilnehmer nach Einnahme nicht zugelassener Substanzen (Doping) an den Start geht.

(4) Die Teilnahme ist ein höchst persönliches Recht und nicht übertragbar. Startnummern sind somit nicht übertragbar.

(5) Tritt ein gemeldeter Teilnehmer ohne Angabe von Gründen nicht zum Start an oder erklärt er vorher seine Nichtteilnahme gegenüber dem Veranstalter, besteht kein Anspruch auf Rückzahlung des Teilnehmerbeitrages. Dies gilt grundsätzlich auch bei einem berechtigten Rücktritt des Teilnehmers; in diesem Falle bleibt dem Teilnehmer jedoch der Nachweis vorbehalten, dass der auf den Teilnehmer entfallene Aufwand unter Berücksichtigung einer etwaigen Möglichkeit zur Vergabe des Startplatzes an einen anderen Teilnehmer geringer als der von ihm geleistete Teilnehmerbeitrag war.

(6) Wird im zeitlichen Zusammenhang mit dem Run of Spirit dem Teilnehmer bei einer sportärztlichen Sprechstunde die Teilnahme abgeraten, so wird ihm gegen Rückgabe der Anmeldebestätigung bzw. der Startnummer der Teilnehmerbeitrag abzüglich einer Bearbeitungspauschale i.H.v. 4,00 Euro erstattet, wenn er deswegen unter Vorlage der sportärztlichen Bescheinigung von einer Teilnahme Abstand nimmt. Dem Teilnehmer bleibt auch insoweit der in Abs. 5 genannte Nachweis eines geringeren Aufwands vorbehalten.

(7) Die Rückerstattung des Teilnehmerbeitrages kommt im Übrigen nur bei vollständigem Ausfall der Veranstaltung in Betracht. Ist der Ausfall vom Veranstalter nicht zu vertreten, findet nur eine teilweise Erstattung statt, in Höhe der nach Abzug des auf den Teilnehmer entfallenden anteiligen bereits vom Veranstalter getätigten Aufwandes verbleibenden Differenz; bleibt dem Teilnehmer der Nachweis vorbehalten, dass dieser anteilige Aufwand geringer war.

(8) Der Veranstalter setzt ein organisatorisches Limit (Zahl der Teilnehmer und / oder späteres Anmeldedatum) fest, das in der Ausschreibung des betreffenden Laufes oder zu einem späteren Zeitpunkt bekannt gegeben wird. Anmeldungen, die das Limit überschreiten, werden nicht mehr angenommen oder führen dazu, dass evt. ein weiterer bekannt zugebender Lauf stattfindet.

§ 4 Haftungsausschluss

(1) Ist der Veranstalter in Fällen höherer Gewalt berechtigt oder auf Grund behördlicher Anordnung oder aus Sicherheitsgründen verpflichtet, Änderungen in der Durchführung der Veranstaltung vorzunehmen oder diese abzusagen, besteht keine Schadenersatzpflicht des Veranstalters gegenüber dem Teilnehmer.

(2) Der Veranstalter haftet nicht, für nicht wenigstens grob fahrlässig verursachte Sach- und Vermögensschäden; ausgenommen von dieser Haftungsbegrenzung sind Schäden, die auf der schuldhaften Verletzung einer vertraglichen Hauptleistungspflicht des Veranstalters beruhen, und Personenschäden (Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit einer Person). Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen erstrecken sich auch auf die persönliche Schadenersatzhaftung der Angestellten, Vertreter, Erfüllungsgehilfen und Dritter, derer sich der Veranstalter im Zusammenhang mit der Durchführung der Veranstaltung bedient bzw. mit denen er zu diesem Zweck vertraglich verbunden ist.

(3) Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für gesundheitliche Risiken des Teilnehmers im Zusammenhang mit der Teilnahme an der Laufveranstaltung. Es obliegt dem Teilnehmer, seinen Gesundheitszustand vorher zu überprüfen.

(4) Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für von ihm beauftragten Dritten, für den Teilnehmer verwahrte Gegenstände; die Haftung des Veranstalters aus grobem Auswahlverschulden bleibt unberührt.

§ 5 Datenerhebung und -verwertung

(1) Die bei Anmeldung vom Teilnehmer angegebenen personenbezogenen Daten, werden gespeichert und zu Zwecken der Durchführung und Abwicklung der Veranstaltung, einschließlich des Zwecks der medizinischen Betreuung des Teilnehmers auf der Strecke und beim Zieleinlauf durch die die Veranstaltung betreuenden medizinischen Dienste, verarbeitet. Dies gilt insbesondere für die zur Zahlungsabwicklung notwendigen Daten (§ 28 Bundesdatenschutz Gesetz). Mit der Anmeldung willigt der Teilnehmer in eine Speicherung der Daten zu diesem Zweck ein.

(2) Die im Zusammenhang mit der Teilnahme an der Veranstaltung gemachten Fotos, Filmaufnahmen und Interviews des Teilnehmers in Rundfunk, Fernsehen, Printmedien, Büchern, fotomechanischen Vervielfältigungen (Filme, Videokassette etc.) können vom Veranstalter ohne Anspruch auf Vergütung verbreitet und veröffentlicht werden.

(3) Die gemäß Abs. 1 gespeicherten personenbezogenen Daten werden zum Zwecke der Zusendung von Fotos des Teilnehmers auf der Strecke und beim Zieleinlauf an einen kommerziellen Fotodienstleister weitergegeben. Mit der Anmeldung willigt der Teilnehmer in eine Speicherung und Weitergabe der Daten zu diesem Zweck ein. Hiermit erklärt der Teilnehmer jedoch nicht zugleich, dass er ein solches Foto kaufen möchte.

(4) Die gemäß Abs. 1 gespeicherten personenbezogenen Daten werden, beim Lauf mit eingesetzten Startnummernsendern, an einen kommerziellen Dritten (davengo GmbH, Alt Moabit 60a, 10555 Berlin, support@davengo.com) zum Zweck des Abgleichs der Registrierung und der Zeitmessung, an weitere Dritte auch zur Erstellung der Ergebnislisten sowie der Einstellung dieser Listen ins Internet weitergegeben. Mit der Anmeldung willigt der Teilnehmer in eine Speicherung und Weitergabe der Daten zu diesen Zwecken ein.

(5) Es werden Name, Vorname, Geburtsjahr, Geschlecht, ggf. Verein, Startnummer und Ergebnis (Platzierung und Zeiten) des Teilnehmers zur Darstellung von Starter- und Ergebnislisten in allen relevanten veranstaltungsbegleitenden Medien (Druckerzeugnissen wie Programmheft und Ergebnisheft, sowie im Internet) abgedruckt bzw. veröffentlicht. Mit der Anmeldung willigt der Teilnehmer in eine Speicherung und Verwertung der personenbezogenen Daten zu diesem Zweck ein.

(6) Der Teilnehmer kann der Weitergabe seiner personenbezogenen Daten gem. vorstehender Abse. 3, 4 und 5 gegenüber dem Veranstalter schriftlich, per Telefax oder eMail widersprechen.

§ 6 Zeitmessung durch „davengo“

Beim Run of Spirit erfolgt die Zeitmessung ausschließlich mittels sendefähiger Startnummer (Vertrieb über davengo GmbH, Alt Moabit 60a, 10555 Berlin, support@davengo.com). Die Teilnahme an diesem Lauf, ohne auf den Teilnehmer registrierte Startnummer ist grundsätzlich unzulässig.

§ 7 Disqualifikation und Ausschluss von der Veranstaltung

Wird die offiziell zugeteilte Startnummer in irgendeiner Weise verändert, insbesondere der Werbeaufdruck unsichtbar oder unkenntlich gemacht, so kann der Teilnehmer von der Teilnahme ausgeschlossen werden, in jedem Falle wird er von der Zeitwertung ausgeschlossen (Disqualifikation). Im Übrigen gelten die Regeln der in § 1 Abs. 1 genannten Sportverbände sowie § 2 Absatz 1 dieser Allgemeinen Teilnahmebedingungen entsprechend.

Stand: Januar 2009

Lesung
mit Achim Achilles
21.05.10 - um 19 Uhr
im Grossen Festsaal

Anmeldung zum Lauf auf www.davengo.com